Zaza Law Firm

Asyl,- und Flüchtlingsschutz für ukrainische Kriegsdienstverweigerer in Deutschland

22.03.2023Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili|2 Minuten

Ukrainische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 60 Jahren können aufgrund derzeitiger Lage in der Ukraine zum Wehrdienst eingezogen werden und dürfen das Land nicht verlassen.

Können die hier lebenden Ukrainer den Wehrdienst in ihrem Heimatland verweigern und in Deutschland aus diesem Grunde langfristig verbleiben?

In der Tat haben in der Ukraine nur einige religiöse Gruppen das Recht, den Militärdienst zu verweigern. Die Mehrheit der Ukrainer kann also den Wehrdienst nicht verweigern und muss damit rechnen, eingezogen zu werden. Allerdings können Ukrainer, die schon lange in Deutschland leben, derzeit nicht zum Wehrdienst gezwungen werden. Die Ukraine selbst hat keine rechtliche Möglichkeit, sie zur Rückkehr in ihr Land zu zwingen. Es gilt, dass solange sie legalen Wohnsitz in Deutschland haben, diese Personen im Bundesgebiet auch verbleiben können und niemand sie zur Rückkehr zwingen kann, zumindest nicht die deutschen Behörden.

Für ukrainische Männer könnte es schwierig sein, in Deutschland Schutz alleine wegen Wehrdienstverweigerung zu bekommen, denn in der Regel gibt es keinen asylrelevanten Schutz für die Verweigerung des Militärdienstes. Der Ausnahmefall tritt in der Regel dann ein, wenn man zum Beispiel gezwungen wird, an einem völkerrechtswidrigen Angriff beteiligt zu werden. Dieser Fall dürfte aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffes eher auf die russischen Staatsbürger zutreffen, die zum Wehrdienst eingezogen werden. Wenn sie desertieren, haben sie unter Umständen eine Chance, Asyl in Deutschland zu beantragen und entsprechenden Schutz zu erhalten. Für ukrainische Soldaten, die ihr Land verteidigen, dies eher nicht zutreffen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt in 2023 müssen Ukrainer aufgrund der so genannten Massenzustromrichtlinie überhaupt kein Asyl beantragen. Für die ukrainische Staatsbürger gilt, dass sie nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Ukrainische Flüchtlinge fallen somit ohnehin unter dem Schutz der Richtlinie und das gilt natürlich auch für die Kriegsdienstverweigerer. Für alle anderen Flüchtlinge, zu denen auch Kriegsdienstverweigerer gehören, zum Beispiel aus Russland oder Weißrussland, muss eine Prüfung im regulären Asylverfahren stattfinden, was natürlich auch eine entsprechende Nachweispflicht beinhaltet.

Ukrainische Männer in Deutschland müssen also vorerst nicht befürchten, eingezogen zu werden. Für den Fall der Beendigung der kriegerischen Handlungen müssen diese Personen im Falle der Rückkehr in die Ukraine mit rechtlichen Konsequenzen im Falle der Wehrdienstverweigerung rechnen.

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