Zaza Law Firm
Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili - Ausländerrecht, Visum und Aufenthalt in Köln

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Die wichtigsten Voraussetzungen

Das Ausländerrecht regelt Einreise und Aufenthalt von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreise und Visum
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie grundsätzlich ein Visum. Die Art des Visums hängt vom Aufenthaltszweck ab.
Aufenthaltstitel
Ein Aufenthaltstitel wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet, die Niederlassungserlaubnis unbefristet.
Aufenthaltszweck
Zu den Aufenthaltszwecken zählen: Erwerbstätigkeit, Studium, Familiennachzug, humanitäre Gründe und weitere besondere Aufenthaltszwecke.

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Das Ausländerrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, dass die Einreise und den Aufenthalt von Personen regelt, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Dabei unterscheidet man im Hinblick auf den Ausländerbegriff im Wesentlichen zwischen:

  1. Drittstaatangehörige deren Rechte und Pflichten sich aus dem Aufenthalts- und Asylgesetz bestimmt.
  2. Unionsbürger, EWR Staater und Schweitzer Staatsangehörige deren Rechte und Pflichten sich aus der Unionsbürgerrichtlinie bzw. das Freizügigkeitsgesetz bestimmen.
  3. Diplomaten, deren Familienangehörige und deren private Hausangestellte deren Rechte und Pflichten sich aus völkerrechtlichen Verträgen insb. dem Wiener Übereinkommen bestimmen.

Aufenthaltstitel für Drittstaatangehörige

Drittstaatangehörige bedürfen für den die legale Einreise und Aufenthalt gem. § 4 AufenthG grundsätzlich eines Aufenthaltstitels.

Die Aufenthaltserlaubnis ist gem. § 7 AufenthG ein befristeter Aufenthaltstitel und wird zu einem bestimmten Aufenthaltszweck erteilt. Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vorliegt, darf der Aufenthaltstitel nur erteilt werden, wenn gem. § 5 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG der Lebensunterhalt gesichert ist.

Die weiteren, besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hängen vom Aufenthaltszweck ab.

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Zwecke des Aufenthalts

Zwecke des Aufenthalts sind im Wesentlichen:

  1. Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG)
  2. Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 AufenthG)
  3. Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26 AufenthG)
  4. Familiäre Gründe (§§ 27-36 AufenthG)
  5. Besondere Aufenthaltszwecke (§§ 37-38a AufenthG)

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

Für die Erteilung irgendeines Aufenthaltstitels sind nach § 5 AufenthG immer die allgemeinen Voraussetzungen zu erfüllen.

§ 5 AufenthG regelt die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels, soweit im Aufenthaltsgesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt gem. § 5 Absatz 1 AufenthG allgemein voraus, dass:

  1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
  2. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
  3. kein Ausweisungsinteresse besteht,
  4. soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet,
  5. die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird.

Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

Darüber hinaus bestehen besondere Erteilungsvoraussetzungen abhängig vom jeweiligen Aufenthaltszweck.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was regelt das Aufenthaltsgesetz?
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland.
Wer braucht Aufenthaltstitel für Deutschland?
Grundsätzlich jeder, der sich dauerhaft in Deutschland aufhalten möchte. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten dürfen sich drei Monate in Deutschland aufhalten oder dauerhaft, sofern sie die Voraussetzungen der Freizügigkeit erfüllen.
Was darf ich mit einer Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet, berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist räumlich nicht beschränkt.
Was braucht man um unbefristet zu bekommen?
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in § 9 AufenthG geregelt. Danach müssen Sie seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sein, ihren Lebensunterhalt sichern können, mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung geleistet oder einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung haben, eine Beschäftigungserlaubnis oder andere Erlaubnis für die dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben, über Deutschkenntnisse von mindestens dem Sprachniveau B1 verfügen, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung haben und über ausreichenden Wohnraum verfügen.
Was sind die Vorteile der Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet, berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist räumlich nicht beschränkt.
Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltserlaubnis EU?
Der Hauptunterschied liegt darin, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU Sie dazu berechtigt, in andere EU-Staaten weiterzuwandern. Mit der Daueraufenthaltserlaubnis EU können Sie sich 6 Jahre außerhalb Deutschlands aufhalten oder 12 Monate außerhalb der EU. Mit der Niederlassungserlaubnis geht dies grundsätzlich nur 6 Monate.
Kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis entzogen werden?
Die Niederlassungserlaubnis kann widerrufen werden, wenn Sie keinen gültigen Pass oder Passersatz mehr besitzen, Ihre Staatsangehörigkeit wechseln oder verlieren, Sie die Niederlassungserlaubnis aufgrund falscher Angaben oder gefälschter Urkunden erlangt haben oder wenn Sie ausgewiesen wurden. Daneben erlischt die Niederlassungserlaubnis, wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, es sei denn, Sie erfüllen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 AufenthG.
Wie bekomme ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in § 9 AufenthG geregelt. Danach müssen Sie seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sein, ihren Lebensunterhalt sichern können, mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung geleistet oder einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung haben, eine Beschäftigungserlaubnis oder andere Erlaubnis für die dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben, über Deutschkenntnisse von mindestens dem Sprachniveau B1 verfügen, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung haben und über ausreichenden Wohnraum verfügen.
Welche Rechte mit Aufenthaltserlaubnis?
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zu einem längeren, nicht nur vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland.
Welche Länder brauchen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?
Grundsätzlich jeder, der sich dauerhaft in Deutschland aufhalten möchte. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten dürfen sich drei Monate in Deutschland aufhalten oder dauerhaft, sofern sie die Voraussetzungen der Freizügigkeit erfüllen
Was ist Migrationsrecht?
Das Migrationsrecht ist ein Oberbegriff und umfasst das Staatsangehörigkeits-, Ausländer-, Asyl- und Vertriebenenrecht.
Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben und im Ausland wohnen?
Grundsätzlich gilt, dass Sie sich abmelden müssen, sobald Ihr Hauptwohnsitz nicht mehr im Bundesgebiet ist. Je nach Fallgestaltung und abhängig von Ihrem Aufenthaltstitel kann sich dies jedoch ändern.

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